Zum Hauptinhalt springen

Wir übernehmen Ihre Leasingverträge/-objekte

Heutzutage kann man fast alles leasen. 

Ob PKWs, LKWs oder ganze Fuhrparks, Maschinen, Industrieanlagen, Geschäftsausstattungen/-inventar oder sogar ganze Immobilien.
Leasing ist bei uns längst gang und gäbe.

Leasing bezeichnet dabei das Verfahren der Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes über einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Nach Zahlung einer fixierten, monatlichen Leasingrate erfolgt die Nutzung des Leasingobjekts.

Leasingübernahme bedeutet, das ein bestehender Leasingvertrag auf einen neuen Vertragspartner überschrieben wird. Die Grundidee Leasingobjekte vor Ende der Laufzeit an einen anderen Leasingnehmer zu überschreiben steht positiv über allen Zweiflern.

Eine Win-Win-Situation von der alle Beteiligten profitieren.

Der ursprüngliche Vertragsnehmer kommt ohne Kündigung vorzeitig aus seinem Vertrag heraus und der neue Leasingnehmer kann das Leasingobjekt zu kürzeren Restlaufzeiten übernehmen. 

Wirtschaftliche Probleme könnten ein Anlass für ein Unternehmen (z.B. bei einer Verkleinerung des Fuhrparks) zur Beendigung des Leasingvertrages sein. Bei Privatleuten könnten auch Faktoren wie Familienzuwachs, der plötzlich ein größeres Auto erfordert, der Verlust des Arbeitsplatzes oder Geldeinbußen durch Kurzarbeit entscheidend sein. 
Daher entscheiden sich viele Menschen dafür, den Leasingvertrag vorzeitig aufzulösen und nehmen die hohen Rücknahmegebühren in Kauf.

Leasingübernahme als Alternative!

 

Die fünf Schritte zur Leasingübernahme

Um die Leasingübernahme sicher zu gestalten, sollten diese fünf wichtigen Schritte für eine erfolgreiche Umschreibung/Überschreibung des Leasingvertrages beachtet werden.

Schritt 1: Sie nehmen mit uns telefonisch, über WhatsApp, per Email oder mit unserem Ankauf-Formular Kontakt auf, um offene Fragen zu Ihrer Leasingübernahme zu klären. Dazu könnten Anzahl, Schäden, Ausstattung, Zustand, Laufzeit und Vereinbarungen zählen.

Schritt 2: Der Leasinggeber überprüft die Bonität des Übernehmers, also uns. Hierzu geben wir relevante Daten (persönliche Daten, Gewerbeanmeldung und BWA) an den leasinggebenden Dienstleister ab.

Schritt 3: Daraufhin werden die Umschreibungsverträge verschickt, die sowohl vom Übernehmer als auch vom Übergeber unterzeichnet werden müssen.

Schritt 4: Der Leasinggeber bestätigt den Eingang der Umschreibungsverträge und das Leasingobjekt kann übergeben werden. Ein Übergabeprotokoll in dem Zustand, Zeitpunkt und Zubehör des Fahrzeugs festgehalten werden hilft Probleme zu vermeiden. Mögliche, anfallenden Übernahmegebühren(*) zahlen wir!

Schritt 5: Nun können wir das Leasingobjekt auf unseren Namen bzw. unser Unternehmen ummelden.

* Für eine Übernahme fallen in der Regel Gebühren an, die von Leasinggesellschaft zu Leasinggesellschaft variieren. Die Kosten dafür tragen wir. In der Regel kann man dabei mit mindestens 2-6 Wochen rechnen, da die Leasinggesellschaft in vielen Fällen bei einem Wechsel des Leasingnehmers nichts verdient und somit nur geringe Priorität hat.

Sie haben Leasingobjekte und möchten diese übertragen, haben noch Fragen oder etwas ist unklar?

Kontaktieren Sie uns.
Einfach, schnell und unkompliziert!